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Ziele und Zweck eines GEK

Das Ziel eines GEK ist es, für alle relevanten Sektoren (z.B. Flussmorphologie / Wasserbau, Ökologie, Gesellschaft / Wirtschaft, etc.) im Rahmen einer Gesamtschau alle relevanten Sichtweisen entlang eines Gewässers, sei dies für einen bestimmten Abschnitt oder den ganzen Flusslauf, zu erfassen, gegenüberzustellen, und daraus den angestrebten Zielzustand sowie die zum Erreichen dieses Zustandes notwendigen Massnahmen zu definieren. Ein GEK soll eine breit abgestützte Grundlage für alle künftigen im Bezug zum Gewässer stehenden Nutzungen bilden. Das Hauptelement eines GEK sind Massnahmen, die eine nachhaltige Entwicklung aller in Bezug zum Gewässer stehenden Sektoren sicherstellen und koordinieren. Es sollen Massnahmen entwickelt werden, die

  • den Gewässerunterhalt von den unterhaltspflichtigen Gemeinden koordinieren und dadurch den Aufwand optimieren,
  • einer naturnahen Entwicklung der Gewässer dienen,
  • den Hochwasserschutz unter Berücksichtigung von differenzierten Schutzzielen in möglichst naturnaher Art und Weise gewährleisten,
  • das Gewässerumfeld als Erholungsraum und Verbindungsachse zwischen den Siedlungsräumen entwickeln,
  • die vorgesehene, mögliche und teilweise auch notwendige Nutzung des Gewässers (z.B. Grundwasserspeisung, Vorfluter für Siedlungsentwässerung, Kiesentnahmen, Wasserkraft, etc.) berücksichtigen, sowie
  • insgesamt auf eine Erreichung eines «guten Zustandes» im Sinne der Gewässerschutz- und Wasserbaugesetzgebung von Bund und Kanton zielen.

Dabei sollen die Massnahmen später auch umgesetzt werden können. Ein GEK kann somit auch als Grundlage für die Erarbeitung eines behörden-verbindlichen Gewässerrichtplans dienen. Der Zweck eines GEK ist es,

  • den Ist-Zustand eines Gewässersystems zu erfassen und darzustellen,
  • die sektoralen Potenziale bzw. Defizite aufzuzeigen,
  • Restriktionen festzuhalten,
  • die künftigen Anforderungen abzuklären und einen Zielzustand für das Gewässersystem zu erarbeiten,
  • die Meinung und Bedürfnisse der breiten Öffentlichkeit, in die Erarbeitung des Zielzustandes mit einzubeziehen,
  • die notwendigen Massnahmen zu erarbeiten und zu priorisieren,
  • die Gewässerschutz- und Wasserbaugesetzgebung zu berücksichtigen,
  • die Gewässer zu revitalisieren und den natürlichen Lebensraum entlang von Gewässern wieder zu schaffen,
  • alle wasserwirtschaftlichen Tätigkeiten (Wassernutzung und Schutz vor dem Wasser) abzustimmen und zwischen den anliegenden, wasserbaupflichtigen Gemeinden zu koordinieren,
  • möglichst viele Interessens- und Zielkonflikte zu bereinigen, sowie
  • die zukünftige Nutzungen entlang eines Gewässers zu bestimmen.

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